Kinderversorgung bei Krankheit der Eltern
Freistellung von der Arbeit
Für Alleinerziehende oder wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, kann eine Freistellung von der Arbeit hilfreich sein um das erkrankte Kind zu pflegen und zu betreuen.
Unterschieden wird zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Die gesetzliche Krankenkasse gewährt auf Antrag "Krankengeld" bei Erkrankung des Kindes
Haushaltshilfe bei Krankheit, Kur und Entbindung
In bestimmten Fällen stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zur Verfügung
Weitere Information finden Sie unter
schwanger-in-bayern
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie vermittelt Hilfen:
Tagespflege
Kurzzeitpflege und Wochenpflege in Pflegefamilien
Familienhelferinnen