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Regionale Informationen zur Kinderversorgung bei Krankheit der Eltern

Kinderversorgung bei Krankheit der Eltern

Freistellung von der Arbeit
Für Alleinerziehende oder wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, kann eine Freistellung von der Arbeit hilfreich sein um das erkrankte Kind zu pflegen und zu betreuen.
Unterschieden wird zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung

 

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes 
Die gesetzliche Krankenkasse gewährt auf Antrag "Krankengeld" bei Erkrankung des Kindes

 

Haushaltshilfe bei Krankheit, Kur und Entbindung
In bestimmten Fällen stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zur Verfügung

Weitere Information finden Sie unter
schwanger-in-bayern

 

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie vermittelt Hilfen:

Tagespflege
Kurzzeitpflege und Wochenpflege in Pflegefamilien
Familienhelferinnen

 

 

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